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Wohnungseigentumsrecht-Ratgeber
Hier sind Informationen rund um die Themen Wohnungseigentumsrecht, Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, bauliche Veränderungen, Baumängel, Wohnungseigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Verwalter, Verwaltungsbeirat und gerichtliches Verfahren in Wohnungseigentumssachen zu finden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 01.01.1900 (BGB) bestimmt ein Gebäude als "wesentlichen Bestandteil des Grundstücks", auf dem es steht. Wesentliche Bestandteile teilen das rechtliche Schicksal des Grundstücks. Das hat zur Konsequenz, dass keine Rechte an wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks begründet werden können. Eigentumswohnungen sieht das BGB nicht vor. Das erwies sich im Nachkriegsdeutschland als zu unflexibel. Abhilfe schuf das Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) vom 15. März 1951.
Wohnungseigentumsrecht ist eine streitträchtige Materie. Schon im Mittelalter war in Süddeutschland das sog. Stockwerkseigentum bekannt, das wohl nicht zu Unrecht den Spottnamen "Händelhaus" oder "Streithaus" trug. Daran hat sich bis heute wenig geändert. Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind häufig Auseinandersetzungen um bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen und Jahresabrechnungen. Klagen von Wohnungseigentumsgemeinschaften (korrekter Name: "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer") gegen ihren Verwalter, z. B. auf Herausgabe des Verwaltungsvermögens, kommen regelmäßig vor.
Der Ratgeber Wohnungseigentumsrecht möchte allen Betroffenen einen schnellen Überblick über das Rechtsgebiet ermöglichen. Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, Ihren Anwalt gezielt auf Ihre Probleme ansprechen zu können. Dabei liegt es auf der Hand, dass dieser Ratgeber die anwaltliche Beratung für Ihren Einzelfall nicht ersetzen kann.
Bei der Entstehung des Wohnungseigentums stellt sich die Frage, was bei der rechtlichen Gestaltung zu beachten ist, sei es, dass man als Bauherrengemeinschaft eine eigene WEG gründet oder durch Kauf in eine WEG eintritt. Was ist eine Teilungserklärung und wie unterscheidet sie sich von der Gemeinschaftsordnung? Wieso kommt es auf die Abgeschlossenheit der Eigentumswohnung an und wann wird Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen? Was muss man insbesondere beim Kauf einer Eigentumswohnung beachten?
Nachdem Sie Mitglied einer WEG sind, möchten Sie sicherlich wissen, welche Rechte und Pflichten Sie eingegangen sind. Dabei sind folgende Fragen zu klären: Was ist Gemeinschaftseigentum? Wie unterscheidet es sich von Sondereigentum und Sondernutzungsrecht? Zu welchen Nutzungen am Gebäude sind Sie berechtigt? Wo sind die Grenzen des Sondereigentums?
Daran schließen sich folgende Fragen an: Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der Hausordnung? Dürfen Sie bauliche Veränderungen vornehmen? Wer trägt die Kosten der Instandhaltung und führt sie durch? Welche Rechte haben Sie bei Baumängeln?
Die WEG ist rechtsfähig und bedarf eines Verwalters, um rechtsverbindlich handeln zu können. Wie wird ein Verwalter bestimmt? Welche Rechte hat er, insbesondere wozu darf er die WEG verpflichten? Wer haftet für Schulden der WEG? Können Sie den Verwalter bei Fehlern in die Haftung nehmen? Wie wird die WEG einen untauglichen Verwalter wieder los?
Wie fasst die WEG Beschlüsse? Wie wehren Sie sich gegen Beschlüsse? Haben Sie dabei Fristen zu beachten? Wozu kann ein Wohnungseigentümer im Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung verpflichtet werden?
Der interessierte Leser sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die letzte gravierende Änderung des WEG durch die "WEG-Novelle" am 01.07.2007 selbstverständlich berücksichtigt ist.
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Mr. Wong