Gerichtliches Verfahren
Gerichtliches Verfahren
- Welches Gericht ist zuständig?
- Was ist eine Anfechtungsklage? Muss man Fristen beachten?
- Wer trägt die Kosten?
Das Verfahrensrecht in WEG-Sachen änderte sich durch die WEG-Novelle im Jahr 2007 erheblich. Früher galt als Verfahrensordnung das Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG); heute gilt die Zivilprozessordnung (ZPO). Wesentlicher Unterschied ist der Grundsatz der Amtsermittlung. Im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit muss der Richter die zweckmäßige Entscheidung nach billigem Ermessen treffen und ist nicht an bestimmte Anträge der Beteiligten gebunden. Die Kosten des Verfahrens wurden in der Regel gegeneinander aufgehoben. Heute hingegen ist das Gericht an den Klageantrag gebunden und darf nur die Tatsachen berücksichtigen, die eine Partei im Rechtsstreit vorträgt. Die Kosten des Rechtsstreits werden nach Sieg und Niederlage verteilt (§ 91 ZPO). Besonders wichtig ist für Baden-Württemberg und Bayern, dass Klagen mit Forderungen bis zu einer Höhe von 750,00 € nur zulässig sind, wenn vorher ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde (§ 15 a EGZPO).
Mr. Wong