Wohnungseigentümerversammlung

Wohnungseigentümerversammlung

Die WEG verwaltet sich selber, in dem sie auf der Eigentümerversammlung Beschlüsse fasst. Deshalb muss die Eigentümerversammlung jährlich stattfinden, § 24 Abs. 1 WEG. Nicht jede zufällige Zusammenkunft von Wohnungseigentümer ist eine Eigentümerversammlung, auf der Beschlüsse gefasst werden können. Werden trotz zufälliger Zusammenkunft Beschlüsse gefasst, sind sie im Regelfall nichtig.